Gut informiert besteht man die Pharmareferentenprüfung!

 

Tipps für die Pharmareferentenprüfung!

 

In Österreich ist im Gegensatz etwa zu Deutschland die Pharmareferentenprüfung eine staatliche Prüfung. PharmareferentInnen werden als Informationsvermittler zwischen der Pharmaindustrie und ÄrztInnen/ApothekerInnen verstanden, die über ein Medikament im Sinne der Fachinformation informieren dürfen, jedoch das Medikament nicht „verkaufen“ dürfen. Die Prüfungsinhalte sind durch eine Verordnung (Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen über die Pharmareferentinnenprüfung/Pharmareferentenprüfung 2007, BGBl. II Nr. 460/2006) sehr weitläufig definiert.
Anders als in Deutschland fehlt aufgrund obiger Definition des Berufsbildes ein wirtschaftlicher Prüfungsteil, wobei es in der Praxis ratsam ist, sich auch ein solides wirtschaftliches Wissen anzueignen. Haben die KandidatInnen die Unbekömmlichkeiten der langen Wartezeit auf einen Prüfungstermin und des Aneignens eines seitens der Prüfungskommission nicht abgegrenzten Lernstoffes überstanden, sind sie bei der Prüfung mit folgendem Prüfungsablauf konfrontiert:

Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Prüfungsteil. Zur mündlichen Prüfung darf man nur antreten, wenn man die schriftliche Prüfung bestanden hat.

Die schriftliche Prüfung besteht aus einem Multiple-Choice Test (MC-Test) und einem pharmazeutischen und einem medizinischen Ausarbeitungsthema.
Im MC-Test werden 60 Fragen gestellt. Pro Frage stehen derzeit 4 Wahlantworten zur Verfügung. Es handelt sich um „one best answer“ Fragen, das heißt eine der vier Wahlantworten ist die zutreffendste, also richtig. Bei nur vier Wahlantworten liegt die Ratewahrscheinlichkeit bei 25%! Wichtiger Tipp: Kreuzen Sie immer eine Wahlantwort (aber nur eine!) an, auch wenn Sie die richtige Antwort nicht wissen, denn keine Antwort angekreuzt zu haben ist sicher falsch! Die Bestehensgrenze liegt bei 45 richtig beantworteten Fragen (75%).
Weiterer Tipp: Üben Sie die Beantwortung von MC-Fragen. Langjährige Erfahrungen (nicht nur bei dieser Prüfung) haben gezeigt, dass man die Beantwortung von MC-Fragen üben muss, um eine MC-Prüfung erfolgreich zu bestehen. Junge Kandidaten haben schon in der Schulzeit Erfahrung mit MC-Fragen gesammelt, ältere haben dazu nicht die Gelegenheit gehabt, darum heißt es jetzt üben, üben, üben! In jeder guten Schulung für die Pharmareferentenprüfung sollte Ihnen darum ausreichend Gelegenheit zum Üben von MC-Fragen geboten werden.

Zu den Ausarbeitungsthemen: Die Themen sind in der Regel allgemein gehalten, es wird also beispielsweise gefragt: „Was sind Antibiotika? Beschreiben Sie mindestens 3 Antibiotikagruppen!“ und nicht „Was ist Gentamicin? Wie wirkt es? Was sind seine Nebenwirkungen?“ Oder „Beschreiben Sie die Anatomie des Herzens!“ und nicht „Wo liegt die Mitralklappe und was passiert bei deren Insuffizienz oder Stenose?“
Noch eine Anmerkung: Das „pharmazeutische“ Thema ist meist eigentlich ein „pharmakologisches“.
Bei den Ausarbeitungsthemen werden oft mehrere Teilfragen gestellt. Achten Sie darauf, dass Sie zu jeder dieser Fragen zumindest kurz konkret Stellung nehmen. Ja, und nachdem ich selbst in meinen 5 Jahren als medizinische Prüferin die leidvolle Erfahrung der „Gegenseite“ gemacht habe: Schreiben Sie bitte, bitte leserlich. Sämtliche Prüfer sind nicht mehr die Jüngsten und müssen sich dann mit Lesebrille bewaffnet durch ein Buchstabengemetzel quälen …
Zu den Inhalten der Ausarbeitungsthemen werden in guten Vorbereitungskursen jede Menge Fragensammlungen angeboten und diskutiert. Überlegen Sie sich, was Sie zu einem Thema grundsätzlich wissen und gehen Sie vom Allgemeinen (auch wenn es Ihnen als allzu selbstverständlich erscheint) ins Besondere.

Nun zur mündlichen Prüfung: Die Anforderungen an die KandidatInnen sind in der Verordnung sehr allgemein formuliert:
„§ 5. Abs. 6: Im mündlichen Prüfungsteil muss die/der Kandidatin/Kandidat im Gespräch mit den Prüferinnen/Prüfern (§ 4 Abs. 1 Z 2) erkennen lassen, dass sie/er in der Lage ist, Themen darzustellen, deren Kenntnis für die Ausübung des Berufs einer/eines Pharmareferentin/Pharmareferenten erforderlich ist. Neben den Prüfern haben auch die/der Vorsitzende und die Beisitzer das Recht der Fragestellung.“
Es wird praktisch so gehandhabt, dass die medizinischen PrüferInnen zunächst zwei Fragen stellen (meist eine anatomisch-physiologische Frage und eine Erkrankung) und dann die pharmazeutischen PrüferInnen zwei Fragen anschließen (meist eine Frage zum Thema Arzneimittelrecht/Pharmazie und eine Frage aus der Pharmakologie). War beim schriftlichen Ausarbeitungsthema etwas unklar, fragen die PrüferInnen meist noch kurz nach. Also, wenn Sie diesbezüglich ein schlechtes Gewissen haben, lesen Sie den Stoff der Themen vor der mündlichen Prüfung noch einmal durch. Bei der Beantwortung der Fragen gilt das Gleiche wie bei den Ausarbeitungsthemen: Versuchen Sie das Wesentliche darzustellen. Werden Sie beispielsweise zu einer Erkrankung gefragt, definieren Sie diese zuerst, dann beschreiben Sie, wie sie entsteht (daraus ergibt sich dann auch oft der Therapieansatz), schildern Sie, ob sie häufig oder selten vorkommt, zählen Sie wichtige Symptome auf, beschreiben Sie den Verlauf der Erkrankung etc.
Bei der mündlichen Prüfung kann es sein, dass manche PrüferInnen besondere „Lieblingsthemen“ haben. Um diese kennenzulernen, können Sie der mündlichen Prüfung (es handelt sich um eine öffentliche Prüfung) als ZuhörerIn beiwohnen

Sie sehen, vom prüfungstechnischen ist die Pharmareferentenprüfung eine bunte Mischung aus Prüfungsverfahren, die nicht allen KandidatInnen gleich gut liegen. Darum möchte ich Sie in einem nächsten Artikel in die Welt des MC-Tests einführen und noch ein paar Tipps für KandidatInnen zu diesem Testverfahren geben.

Über Ihre Meinung und Zuschriften freut sich

Dr. Jasmina Preinreich
jasmina.preinreich@aon.at